Noch Fragen? Wir helfen Ihnen schnell weiter.

Für eine schnelle Orientierung und weiterführende Unterstützung können Sie hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema BEG Förderung klären.

Ausführliche Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite der KfW.

Neben der Basisförderung gibt es weitere je nach individueller Lebens-/Haushaltssituation geltende Förderungen.

Weitere Informationen können Sie der Grafik unter Wissenswertes zu Förderungen entnehmen.

    Ab 01.01.2024 fördert der Staat den Heizungstausch in unterschiedlichen Szenarien - und das bis zu einem Höchstfördersatz von 70%:

    • Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude
    • Klimageschwindigkeitsbonus von 20% bei Austausch Ihrer alten Öl-, Kohle- oder mindestens 20 Jahre alten Gas-Heizung
    • Einkommensbonus von 30%, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € 
    • Effizienzbonus von 5% bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels oder Nutzung von Erdwärme

    Weitere Informationen können Sie der Grafik unter Wissenswertes zu Förderungen entnehmen sowie über die KfW.

      Folgende Maßnahmen werden gefördert:

      • der Kauf und die Installation von
        -  solar­thermischen Anlagen
        -  Bio­masse­heizungen
        -  elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
        -  Brenn­stoff­zellen­heizungen
        -  wasser­stoff­fähigen Heizungen
        -  innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien
      • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
      • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
      • die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
      • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
      • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen

        Sie können Ihre Förderantrag bequem im Online Portal der KfW ausfüllen unter https://meine.kfw.de/zuschuss/458 .

         

          Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag von dem von Ihnen beauftragten Fachbetrieb vorliegen.

          Ausnahme: Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. 

            In vier Schritten zum BEG-Förderzuschuss
             

            1. Heizung beauftragen
              Holen Sie sich, sofern noch nicht vorhanden, alle förderfähigen Angebote ein und schließen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung.
            2. Beauftragen Sie den Fördergeldservice
              Reichen Sie die benötigten Unterlagen für die Erstellung der BzA beim Fördergeldservice ein.  (Weitere Details und die Checkliste finden Sie hier)
            3. Maßnahme Umsetzen
            4. Nachweisführung für die Auszahlung
              Fordern Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) beim Fördergeldservice an.

              Eigenständige Antragstellung bei der KfW
              Lassen Sie sich bis spätestens 30.11.2024 durch febis eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und beantragen Sie den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich eigenständig unter https://meine.kfw.de/zuschuss/458 .