Noch Fragen? Wir helfen Ihnen schnell weiter.

Für eine schnelle Orientierung und weiterführende Unterstützung können Sie hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema BEG Förderung klären.

Ausführliche Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite der KfW.

Neben der Basisförderung gibt es weitere je nach individueller Lebens-/Haushaltssituation geltende Förderungen.

Weitere Informationen können Sie der Grafik unter Wissenswertes zu Förderungen entnehmen.

Ab 01.01.2024 fördert der Staat den Heizungstausch in unterschiedlichen Szenarien - und das bis zu einem Höchstfördersatz von 70%:

  • Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Klimageschwindigkeitsbonus von 20% bei Austausch Ihrer alten Öl-, Kohle- oder mindestens 20 Jahre alten Gas-Heizung
  • Einkommensbonus von 30%, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € 
  • Effizienzbonus von 5% bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels oder Nutzung von Erdwärme

Weitere Informationen können Sie der Grafik unter Wissenswertes zu Förderungen entnehmen sowie über die KfW.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • der Kauf und die Installation von
    -  solar­thermischen Anlagen
    -  Bio­masse­heizungen
    -  elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    -  Brenn­stoff­zellen­heizungen
    -  wasser­stoff­fähigen Heizungen
    -  innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen

Sie können Ihre Förderantrag bequem im Online Portal der KfW ausfüllen unter https://meine.kfw.de/zuschuss/458 .

Bei Vorhabenbeginn bis 31.08.2024:

Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag von dem von Ihnen beauftragten Fachbetrieb vorliegen. Der Förderantrag kann bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. 

Bitte beachten, dass die Vorhabenumsetzung auf eigenes Risiko erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
 

Bei Vorhabenbeginn ab 01.09.2024:

Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag von dem von Ihnen beauftragten Fachbetrieb vorliegen. Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Zudem ist erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist. 
Dann durch den Fördergeldservice eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und den Zuschuss vor Maßnahmenbeginn, eigenständig unter https://meine.kfw.de/zuschuss/458 beantragen.

Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden oder ein unter dem Vorbehalt (auflösende oder aufschiebende Bedingung) geschlossener Vertrag nichtig wird.

In vier Schritten zum BEG-Förderzuschuss
 

  1. Heizung beauftragen
    Holen Sie sich, sofern noch nicht vorhanden, alle förderfähigen Angebote ein und schließen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung.
    Achtung! Bei Antragstellung ab 01.09.2024 muss ein unterschriebener Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser Liefer- und Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten beinhalten. Siehe hierzu auch: "Wann kann ich den Förderantrag stellen?" 
  2. Beauftragen Sie den Fördergeldservice
    Reichen Sie die benötigten Unterlagen für die Erstellung der BzA beim Fördergeldservice ein.  (Weitere Details und die Checkliste finden Sie hier)
  3. Maßnahme Umsetzen
  4. Nachweisführung für die Auszahlung
    Fordern Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) beim Fördergeldservice an.

    Eigenständige Antragstellung bei der KfW
    Lassen Sie sich bis spätestens 30.11.2024 durch febis eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und beantragen Sie den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich eigenständig unter https://meine.kfw.de/zuschuss/458 .