Für eine schnelle Orientierung und weiterführende Unterstützung können Sie hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema BEG Förderung klären.
Ausführliche Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite der KfW.
Für eine schnelle Orientierung und weiterführende Unterstützung können Sie hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema BEG Förderung klären.
Ausführliche Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite der KfW.
Neben der Basisförderung gibt es weitere je nach individueller Lebens-/Haushaltssituation geltende Förderungen.
Weitere Informationen können Sie der Grafik unter Wissenswertes zu Förderungen entnehmen.
Ab 01.01.2024 fördert der Staat den Heizungstausch in unterschiedlichen Szenarien - und das bis zu einem Höchstfördersatz von 70%:
Weitere Informationen können Sie der Grafik unter Wissenswertes zu Förderungen entnehmen sowie über die KfW.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Sie können Ihre Förderantrag bequem im Online Portal der KfW ausfüllen unter https://meine.kfw.de/zuschuss/458 .
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag von dem von Ihnen beauftragten Fachbetrieb vorliegen.
Ausnahme: Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
In vier Schritten zum BEG-Förderzuschuss