Statt Geld verheizen, lieber Ihr Haus aufheizen.

Raus mit Ihrer Alten ...... Heizung!

Auch Sie können bereits mit minimalem finanziellen Einsatz einen Beitrag zur Energiewende leisten. 


Lassen Sie sich unverbindlich von unseren Mitarbeitern beraten, oder nutzen Sie ganz unkompliziert unseren Förderservice.

Mit dem Umstieg auf eine Wärmepumpe - ob als eigenständiges Heizsystem oder als Hybridlösung - heizen Sie mit gutem Gewissen, umweltfreundlicher, effizienter, und dazu können Sie von der neuen BEG Förderung profitieren.

Welche Förderung steht Ihnen zu?


Es zahlt sich mehrfach aus, sich umfassend zu informieren. Neben der Grundförderung von 30%, können je nach Konstellation weitere Fördersätze geltend gemacht werden.

Wir übernehmen gern für Sie die Antragstellung für Ihre Förderung, mit unserem Förderservice für Ihre Sanierung.

Unabhängig von fossiler Energie 


Die Wärmepumpe als zukunftsfähiges Heizsystem - egal ob Trinkwasser oder Heizung - verringert die Abhängigkeit von fossiler Energie, trägt zu einem grünen Fußabdruck bei und ist zudem äußerst effizient.

    Welche Fördersätze gelten ab 2024?

    Ab 01.01.2024 fördert der Staat den Heizungstausch in unterschiedlichen Szenarien - und das bis zu einem Höchstfördersatz von 70%:

    • Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude
    • Klimageschwindigkeitsbonus von 20% bei Austausch Ihrer alten Öl-, Kohle- oder mindestens 20 Jahre alten Gas-Heizung
    • Einkommensbonus von 30%, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € 
    • Effizienzbonus von 5% bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels oder Nutzung von Erdwärme

     

    Die Beantragung einer Wärmepumpenförderung erfolgt über die KfW, nicht mehr über die BAFA. Zur Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID. Diese erhalten Sie von Ihrem Fachbetrieb.

    Kurz erklärt: Wie wird der Heizungstausch gefördert?

    Das Video des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fasst die wichtigsten Punkte zur BEG Förderung der KfW noch einmal kurz zusammen.

    Sie haben noch Fragen zu den aktuell gültigen BEG Fördersätzen? Nutzen Sie ganz einfach unseren Förderservice und lassen Sie sich professionell beraten.

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