Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde am gestrigen Mittwoch, 8. Juli 2026, kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung VORÜBERGEHEND ausgesetzt.
Was bedeutet das?
Die wichtigste Information für Sie lautet: Die Förderung wird fortgeführt – allerdings zu geänderten Rahmenbedingungen.
Nach aktuellem Stand soll die Antragstellung voraussichtlich ab dem 21. Juli 2026 wieder möglich sein.
Sofern Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Fachhandwerker abgeschlossen haben und Ihnen die BzA (Bestätigung zum Antrag) vorliegt, können Sie Ihren Förderantrag voraussichtlich noch bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr, zu den bisherigen Konditionen bei der KfW einreichen. Haben Sie bereits eine Förderzusage erhalten, gelten für Sie ebenfalls weiterhin die bisherigen Förderbedingungen.
Während der Umstellungsphase können durch Ihren Fachhandwerker oder Energieeffizienz-Experten keine neuen BzA ausgestellt werden. Die Wärmepumpen-Förderung nach den neuen Konditionen soll voraussichtlich ab dem 21.07.2026 starten.
Unser Tipp: Liegt Ihnen die BzA bereits vor, reichen Sie Ihren Förderantrag möglichst zeitnah ein und sichern Sie sich noch die Förderung zu den bisherigen Konditionen.
Wenn Sie eine Heizungssanierung planen, aber noch kein Angebote Angebote vorliegen haben: wir beraten Sie gerne unverbindlich!
Zum Kontaktformular
Auch nach der Umstellung dürfen Sie sich voraussichtlich auf attraktive Förderkonditionen freuen. Über die genauen Details informieren wir Sie, sobald weitere Informationen vorliegen.