Fragen & Antworten zu Förderung von Wärmepumpen

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen schnell weiter

Für eine schnelle Orientierung und weiterführende Unterstützung können Sie hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema BEG Förderung klären.

Ausführliche Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite der KfW.

Neben der Basisförderung gibt es weitere je nach individueller Lebens-/Haushaltssituation geltende Förderungen.

Weitere Informationen können Sie der Grafik unter Wissenswertes zu Förderungen entnehmen.

  • min. 30% BEG-Förderung 2026 von der KfW: Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.
  • Plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung – Bonus sinkt alle 6 Monate um 4 % und entfällt ab 1.8.2028
  • Plus 10 % bis 40 % Einkommensbonus für Haushalte mit niedrigen Einkommen und für Rentner: Den Einkommensbonus erhalten Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Voraussetzung ist ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 50.000 € pro Jahr (Nachweis über die Einkommensteuerbescheide).
  • Familienzuschlag: Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind werden einmalig 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Dadurch können mehr Haushalte den Einkommensbonus erhalten.

Die BEG-Förderung 2026 ist auf maximal 70% begrenzt, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind bis zu 80 % möglich.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • der Kauf und die Installation von
    -  solar­thermischen Anlagen
    -  Bio­masse­heizungen
    -  elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    -  Brenn­stoff­zellen­heizungen
    -  wasser­stoff­fähigen Heizungen
    -  innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen

Sie können Ihre Förderantrag bequem im Online Portal der KfW ausfüllen unter https://meine.kfw.de/zuschuss/458 .

Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. 

Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. 

Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungsförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.

In 4 Schritten zum BEG-Förderzuschuss

  1. Vorbereitung & Planung
    Holen Sie sich, sofern noch nicht vorhanden, alle förderfähigen Angebote ein und schließen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung.
    Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.
  2. Antrag VOR Installation stellen
    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.
    Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird. 
    Unser Förderservice erstellt Ihnen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.(Weitere Details und die Checkliste finden Sie hier)
  3. Heizungsinstallation & Nachweise
    Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im KfW Portal veranlassen.
    Bezahlen Sie Rechnungen des Fachunternehmens nicht in bar.
  4. Anforderung der BnD Nummer & Auszahlung 
    Nach Abschluss der Maßnahme und Erhalt aller Schlussrechnungen können Sie beim Förderservice, oder Ihrem Installateur die BnD (Bestätigung nach Durchführung) anfordern. Damit können Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses im KfW-Kundenportal veranlassen.

    Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

Beratung zu Förderung von Wärmepumpen

Melden Sie sich gerne bei allen Fragen zur Förderung von Wärmepumpen über unser Kontaktformular bei uns.

Zum Kontaktformular

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