Beratung zu Förderung von Wärmepumpen
Melden Sie sich gerne bei allen Fragen zur Förderung von Wärmepumpen über unser Kontaktformular bei uns.


Für eine schnelle Orientierung und weiterführende Unterstützung können Sie hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema BEG Förderung klären.
Ausführliche Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite der KfW.
Neben der Basisförderung gibt es weitere je nach individueller Lebens-/Haushaltssituation geltende Förderungen.
Weitere Informationen können Sie der Grafik unter Wissenswertes zu Förderungen entnehmen.
Die BEG-Förderung 2026 ist auf maximal 70% begrenzt, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind bis zu 80 % möglich.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Sie können Ihre Förderantrag bequem im Online Portal der KfW ausfüllen unter https://meine.kfw.de/zuschuss/458 .
Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde.
Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt.
Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungsförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.
Anforderung der BnD Nummer & Auszahlung
Nach Abschluss der Maßnahme und Erhalt aller Schlussrechnungen können Sie beim Förderservice, oder Ihrem Installateur die BnD (Bestätigung nach Durchführung) anfordern. Damit können Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses im KfW-Kundenportal veranlassen.
Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
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