Beratung zu Förderung von Wärmepumpen
Melden Sie sich gerne bei allen Fragen zur Förderung von Wärmepumpen über unser Kontaktformular bei uns.

Für eine schnelle Orientierung und weiterführende Unterstützung können Sie hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema BEG Förderung klären.
Ausführliche Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite der KfW.
Neben der Basisförderung gibt es weitere je nach individueller Lebens-/Haushaltssituation geltende Förderungen.
Weitere Informationen können Sie der Grafik unter Wissenswertes zu Förderungen entnehmen.
Ab 01.01.2024 fördert der Staat den Heizungstausch in unterschiedlichen Szenarien - und das bis zu einem Höchstfördersatz von 70%:
Weitere Informationen können Sie der Grafik unter Wissenswertes zu Förderungen entnehmen sowie über die KfW.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Sie können Ihre Förderantrag bequem im Online Portal der KfW ausfüllen unter https://meine.kfw.de/zuschuss/458 .
Bei Vorhabenbeginn bis 31.08.2024:
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag von dem von Ihnen beauftragten Fachbetrieb vorliegen. Der Förderantrag kann bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Bitte beachten, dass die Vorhabenumsetzung auf eigenes Risiko erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Bei Vorhabenbeginn ab 01.09.2024:
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag von dem von Ihnen beauftragten Fachbetrieb vorliegen. Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Zudem ist erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist.
Dann durch den Fördergeldservice eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und den Zuschuss vor Maßnahmenbeginn, eigenständig unter https://meine.kfw.de/zuschuss/458 beantragen.
Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden oder ein unter dem Vorbehalt (auflösende oder aufschiebende Bedingung) geschlossener Vertrag nichtig wird.
In vier Schritten zum BEG-Förderzuschuss
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