BEG-Förderung für Wärmepumpen

Nutzen Sie unser Förderservice

Aktuelle Informationen zur BEG-Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde am gestrigen Mittwoch, 8. Juli 2026, kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung VORÜBERGEHEND ausgesetzt.


Was bedeutet das?


Die wichtigste Information für Sie lautet: Die Förderung wird fortgeführt – allerdings zu geänderten Rahmenbedingungen. 

Nach aktuellem Stand soll die Antragstellung voraussichtlich ab dem 21. Juli 2026 wieder möglich sein.

Sofern Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Fachhandwerker abgeschlossen haben und Ihnen die BzA (Bestätigung zum Antrag) vorliegt, können Sie Ihren Förderantrag voraussichtlich noch bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr, zu den bisherigen Konditionen bei der KfW einreichen. Haben Sie bereits eine Förderzusage erhalten, gelten für Sie ebenfalls weiterhin die bisherigen Förderbedingungen.

Während der Umstellungsphase können durch Ihren Fachhandwerker oder Energieeffizienz-Experten keine neuen BzA ausgestellt werden. Die Wärmepumpen-Förderung nach den neuen Konditionen soll voraussichtlich ab dem 21.07.2026 starten.

Unser Tipp: Liegt Ihnen die BzA bereits vor, reichen Sie Ihren Förderantrag möglichst zeitnah ein und sichern Sie sich noch die Förderung zu den bisherigen Konditionen.

Wenn Sie eine Heizungssanierung planen, aber noch kein Angebote Angebote vorliegen haben: wir beraten Sie gerne unverbindlich! 

Zum Kontaktformular

Auch nach der Umstellung dürfen Sie sich voraussichtlich auf attraktive Förderkonditionen freuen. Über die genauen Details informieren wir Sie, sobald weitere Informationen vorliegen.

Statt Geld verheizen, lieber Ihr Haus aufheizen.

Auch Sie können bereits mit minimalem finanziellen Einsatz einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Mit dem Umstieg auf eine Wärmepumpe - ob als eigenständiges Heizsystem oder als Hybridlösung - heizen Sie mit gutem Gewissen, umweltfreundlicher, effizienter, und dazu können Sie von der neuen BEG Förderung profitieren.

Wir übernehmen gern für Sie die Antragstellung für Ihre Förderung, mit unserem Förderservice für Ihre Sanierung.

Förderservice für Ihre Wärmepumpen

Reform des Heizungsgesetzes 2026: Mehr Flexibilität bei der Heizungswahl

Die Bundesregierung plant eine Reform des Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das bisherige „Heizungsgesetz“ soll in ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz überführt werden. Kern der geplanten Änderung ist der Wegfall der bisherigen 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizsystemen. Eigentümer erhalten damit künftig mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik.

Die politischen Eckpunkte wurden Ende Februar 2026 vereinbart. Die Beratung im Bundestag ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen, eine Verabschiedung soll idealerweise vor dem 1. Juli 2026 erfolgen. Bis dahin gilt weiterhin die aktuelle Gesetzeslage. Unabhängig von der Reform ist ab 2029 ein wachsender Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe bei fossilen Heizsystemen vorgesehen.

Für Bauherren und Modernisierer bedeutet das mehr Flexibilität, gleichzeitig bleibt eine langfristige und wirtschaftliche Planung entscheidend. Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich möglich, jedoch spielen Energiepreise, CO₂-Entwicklung und staatliche Förderprogramme eine immer größere Rolle. Effiziente Systeme wie die Wärmepumpe bleiben daher technisch und wirtschaftlich attraktiv – insbesondere im Hinblick auf Betriebskosten und Zukunftssicherheit.

Wer jetzt eine Heizungsmodernisierung plant, sollte nicht nur gesetzliche Mindestanforderungen berücksichtigen, sondern Investitionskosten, laufende Energiekosten und mögliche Förderungen ganzheitlich bewerten. Genau hier unterstützt Sie unser Förderberater: Wir prüfen für Sie aktuelle Zuschüsse und Förderprogramme, zeigen Ihnen individuelle Förderpotenziale auf und begleiten Sie bei der Antragstellung.

So erhalten Sie nicht nur Planungssicherheit, sondern schöpfen auch die finanziellen Möglichkeiten optimal aus. Gerne beraten wir Sie persönlich und entwickeln gemeinsam die passende, zukunftsfähige Lösung für Ihre Immobilie.

Lassen Sie sich gern beraten

BEG-Förderung für Wärmepumpen, Leitfaden für den Heizungstausch
BEG-Förderung für Wärmepumpen, Leitfaden für den Heizungstausch

Welche Förderung steht Ihnen zu?

Es zahlt sich mehrfach aus, sich umfassend zu informieren. Neben der Grundförderung von 30%, können je nach Konstellation weitere Fördersätze geltend gemacht werden.

In dem Prospekt finden Sie umfassende Informationen rund um die BEG Förderrichtlinien.

Leitfaden für Heizungstausch herunterladen

  • Leitfaden für den Heizungstausch - Wissenswertes rund um die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)

    (pdf, 6 MB)

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Kurz erklärt: Wie wird der Heizungstausch gefördert?

Das Video des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fasst die wichtigsten Punkte zur BEG Förderung der KfW noch einmal kurz zusammen.

Sie haben noch Fragen zu den aktuell gültigen BEG Fördersätzen? Nutzen Sie ganz einfach unseren Förderservice und lassen Sie sich professionell beraten.

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Noch Fragen?

Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um die BEG Förderung und die Antworten darauf. 

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