
Reform des Heizungsgesetzes 2026: Mehr Flexibilität bei der Heizungswahl
Die Bundesregierung plant eine Reform des Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das bisherige „Heizungsgesetz“ soll in ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz überführt werden. Kern der geplanten Änderung ist der Wegfall der bisherigen 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizsystemen. Eigentümer erhalten damit künftig mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik.
Die politischen Eckpunkte wurden Ende Februar 2026 vereinbart. Die Beratung im Bundestag ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen, eine Verabschiedung soll idealerweise vor dem 1. Juli 2026 erfolgen. Bis dahin gilt weiterhin die aktuelle Gesetzeslage. Unabhängig von der Reform ist ab 2029 ein wachsender Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe bei fossilen Heizsystemen vorgesehen.
Für Bauherren und Modernisierer bedeutet das mehr Flexibilität, gleichzeitig bleibt eine langfristige und wirtschaftliche Planung entscheidend. Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich möglich, jedoch spielen Energiepreise, CO₂-Entwicklung und staatliche Förderprogramme eine immer größere Rolle. Effiziente Systeme wie die Wärmepumpe bleiben daher technisch und wirtschaftlich attraktiv – insbesondere im Hinblick auf Betriebskosten und Zukunftssicherheit.
Wer jetzt eine Heizungsmodernisierung plant, sollte nicht nur gesetzliche Mindestanforderungen berücksichtigen, sondern Investitionskosten, laufende Energiekosten und mögliche Förderungen ganzheitlich bewerten. Genau hier unterstützt Sie unser Förderberater: Wir prüfen für Sie aktuelle Zuschüsse und Förderprogramme, zeigen Ihnen individuelle Förderpotenziale auf und begleiten Sie bei der Antragstellung.
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